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Bemessungsgrundlagen
Die Bemessungsgrundlage ist die Größe, auf die die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Satz berechnet wird. Laut Umsatzsteuergesetz wird “Der Umsatz… nach dem Entgelt bemessen”.
Das erscheint zwar vordergründig als offensichtlich, gerade wenn ein Unternehmer eine Rechnung für den Verkauf einer Ware erstellt. Im Einzelfall wird die genaue Definition jedoch benötigt, etwa bei Leistungen die gegenüber dem Personal, Gesellschaftern oder Inhabern unentgeltlich überlassen werden. Auch bei Tausch, Pfandscheinen oder bei Einfuhr mit Einlagerungen oder Veredelungen sind die genauen Beschreibungen zu beachten. Es muss also erst der Umsatz – also die Bemessungsgrundlage – ermittelt werden, auf die Umsatzsteuer berechnet wird.
