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Allgemeines
Besteuerungszeitpunkt
Unter dem Wort Besteuerungszeitpunkt, versteht man den Zeitpunkt, an dem die Steuer rechtlich entsteht. Die EU-Länder haben sich hierzu geeinigt, dass bei der Sollversteuerung, d.h. Bei der Versteuerung nach vereinbarten Entgelten, die Steuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraumes entsteht, in dem die Leistung oder die Lieferung ausgeführt wurde. In Deutschland ist dies im Umsatzsteuergesetz unter §13 geregelt.
Wird die Leistung zum Beispiel im Januar erbracht, und meldet der Unternehmer seine Umsatzsteuer monatlich an, entsteht die Steuer mit Ablauf des Januar. Meldet der Unternehmer hingegen die Steuer vierteljährlich an, entsteht diese erst mit Ablauf des Monat März.
Der Besteuerungszeitpunkt ist also unabhängig davon, wann die Rechnung gestellt wurde.
Bei der Ist-Versteuerung, tritt an die Stelle der Leistung, der Zeitpunkt der Zahlung.
