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Allgemeines
Differenzbesteuerung
Um eine Doppelbesteuerung von Waren zu vermeiden wurde im Steuerrecht die Möglichkeit der Differenzbesteuerung eingeführt. Hierbei wird nur die Differenz zwischen dem Einkauf und dem Verkauf mit der Umsatzsteuer belastet. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Anwendung dieses Besteuerungsvorgangs ist, dass der Anwender Wiederverkäufer ist, es sich um bewegliche Güter handelt und die Waren beim Einkauf nicht mit Mehrwertsteuer belastet waren. Vor allem letzteres tritt auf, wenn Gebrauchtwaren von Privatleuten angekauft werden.