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Allgemeines
Drittland und Gemeinschaftsgebiet
Warenlieferungen oder Dienstleistungen ins Ausland werden je nach Bestimmungsort unterschiedlich behandelt. So sind Auslandslieferungen in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings wurde innerhalb der Europäischen Union diese Steuerbefreiung aufgehoben. Aus diesem Grund wird bei Auslandslieferungen zwischen dem Gemeinschaftsgebiet und Drittländern unterschieden. Das Gemeinschaftsgebiet umfasst alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Als Drittländern werden alle Länder außerhalb der EU bezeichnet.
