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Allgemeines
Ist-Versteuerung
Zur Erleichterung der steuerlichen Abwicklung kann das Finanzamt einem Unternehmer gestatten, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten abzurechnen. Die Grenzen für die Betriebsgrößen sind in allen Ländern unterschiedlich.
- In Deutschland gilt als Voraussetzung, dass
- der Jahresumsatz 250.000 Euro nicht übersteigen darf oder
- es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt
- oder das Unternehmen nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist
In diesen Fällen, gilt die Umsatzsteuer dann als entstanden, wenn die Leistung bezahlt wird. Die Umsatzsteuer ist vom Unternehmer also erst dann an das Finanzamt abzuführen, wenn er diese auch tatsächlich erhalten hat.
Siehe auch:
§20 UStG.
Soll-Versteuerung
