Unternavigation
Allgemeines
Mischsteuersätze
Es gibt sogenannte Mischsteuersätze. Wenn man beispielsweise bei einer Fremdfirma Waren mit beiden in Deutschland anfallenden Steuersätzen einkauft, muss man diese speziell in einen doppelten Buchungssatz in der Buchhaltung vermerken.
Beispiel:
- Wir kaufen Zeitungen (7%) und Alkohol (19%) bei einem Großhändler ein.
Die Rechnung muss in der Buchhaltung aufgeteilt werden und den Steuersätzen entsprechend zugeordnet werden. Buchhaltungsprogramme muss man im Vorfeld so einstellen, das die entsprechenden Steuerarten automatisch auf das richtige Steuerkonto gebucht wird.
Nach dem Einbuchen des letzten Tages des Monats kann die Umsatzsteuervoranmeldung per Mausklick erstellt werden und diese muss dann an das Finanzamt weitergegeben werden.
