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Allgemeines
Netto-Allphasensteuer
Das System der Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug, auch Mehrwertsteuer genannt, hat sich in allen EU-Staaten als gängige Praxis durchgesetzt und ist ein typisches Beispiel für eine Netto-Allphasensteuer. Gemeint ist damit:
- Netto… – die Steuer wird auf den Netto-Betrag erhoben
- …Allphasen – auf alle “Phasen” oder Teilbereiche des Wertschöpfungsprozesses.
Obwohl die Steuer auf alle Bereiche wieder aufs Neue erhoben wird, beträgt die eigentliche Steuer bedingt durch den Vorsteuerabzug immer nur den Betrag, der auf den letzten Wert erhoben wurde. Dies ist durch ein Beispiel besser darzustellen:
1. | Unternehmer verkauft die Ware für 10,00 € + 1,90 € UmSt. | 1,90 € |
2. | Unternehmer kauft die Ware und macht die Vorsteuer geltend | - 1,90 € |
3. | verarbeitet das Material und verkauft diese für 20,00 € + UmSt. | 3,80 € |
4. | Unternehmer kauft die Ware und macht die Vorsteuer geltend | - 3,80 € |
5. | und verkauft den Artikel zuzüglich Handelsspanne für 25,00 € + UmSt. | 4,75 € |
6. | usw… |
Anhand des Beispiels ist zu erkennen, dass tatsächlich nur die Steuer, die auf den letzten Umsatz erhoben wurde, tatsächlich vom Endverbraucher zu bezahlen ist, obwohl die Steuererhebung mehrmals vorgenommen wurde.