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Nullsatz
Mit diesem Begriff ist ein Steuersatz von Null Prozent gemeint. Dies mag zwar wie eine Steuerbefreiung aussehen, wird jedoch anders behandelt. Im Umsatzsteuerrecht dient die Anwendung eines Nullsatzes dazu, das übrige Steuerrecht, wie etwa die Überwachungsmöglichkeit oder den Vorsteuerabzug, sicherzustellen, andererseits wird durch diese staatliche Subventionierung ein entsprechend günstiger Absatzpreis erreicht, was einer Steuerbefreiung gleich kommt. Ein solches Beispiel findet sich in Großbritannien, wo ausgewählte Güter für den täglichen Bedarf mit Null Prozent versteuert werden.
