Unternavigation
Allgemeines
Objektsteuern
Objektsteuern werden auch Realsteuern genannt, diese Steuern werden auf Objekte erhoben, ohne sich an die Verhältnisse vom Steuerschuldner zu orientieren. Das soll heißen, dass keine Altschulden oder Leistungsverhältnisse berücksichtigt werden. Realsteuern sind Grundsteuer und Gewerbesteuer in einem. Die Realsteuern können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.
