Unternavigation
Allgemeines
Umsatzsteuervoranmeldung:
Ein Unternehmen ist verpflichtet in vorgeschriebenen Abständen die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Dabei kann er die in dem Zeitraum bezahlte Vorsteuer von der Steuerschuld abziehen, so dass lediglich die Differenz anzumelden und zu bezahlen ist.
Beispiel:
Es wird ein Umsatz von 10.000,— € erzielt, worauf
eine Umsatzsteuer von19% berechnet wird 1900,— €
Außerdem erhält das Unternehmen Lieferantenrechnungen
von Netto 5000,— € zuzügl. 19% Vorsteuer = Brutto 5950,— € 950,— €
Differenz ist an das Finanzamt zu bezahlen 950,— €
Wann die Meldungen vorgenommen werden müssen ist im 18§ UmStG. geregelt. Grundsätzlich sollte quartalsweise gemeldet werden. Bei neu gegründeten Firmen muss die Meldung jedoch in den ersten beiden Jahren monatlich erfolgen. Danach richtet sich der Turnus nach der voraussichtlichen Umsatzsteuerhöhe, und wird daraufhin vom Finanzamt monatlich, vierteljährlich oder jährlich festgelegt. Die Meldung muss seit einigen Jahren elektronisch übertragen werden.
