Mehrwertsteuer Australien

Good and Service Tax (GST)

Australien ist ein Land auf dem gleichnamigen Kontinent, das über eine geografische Fläche von knapp 7.700.000 km2 verfügt. Derzeit leben in Australien etwa 21,5 Millionen Einwohner, die allerdings nicht alle die australische Staatsbürgerschaft besitzen. Australien wird in der Staatsform der parlamentarischen Monarchie regiert und besitzt seine Unabhängigkeit seit 1901. Allerdings verfügt das Land auch über Steuersysteme.

Seit ihrer Einführung im Juli 2000 schlägt in Australien die Mehrwertsteuer zu Buche, die dort die Bezeichnung „Good and Service Tax“ trägt. Diese Good and Service Tax wird auf alle Waren und Dienstleistungen sowie alle sonstigen relevanten Leistungen erhoben. Es ist aber auch anzumerken, dass es hierbei keine Staffelungen für bestimmte Waren oder bestimmte Dienstleistungen gibt und die Good and Service Tax landeseinheitlich mit 10 Prozent erhoben wird. Die australische Good and Service Tax trägt die Abkürzung GST. Die Währung des Landes, in der auch die Good and Service Tax gezahlt werden muss ist der Australische Dollar. Auch hier können aber durch Unternehmen die Rückzahlung der GST beantragt werden, da diese ja einen durchlaufenden Posten darstellt. Informationen erteilt dabei die australische Finanzbehörde.

Dabei ergibt sich der landeseinheitliche Steuersatz von 10 Prozent, für den es derzeitig keine weitere Staffelung oder Abminderung für bestimmte Branchen gibt, die Summe aus den Kosten für Zoll, Zollwert, Herstellung, Transport und Transportversicherung, was vor allem für das produzierende Gewerbe von Bedeutung ist. Die GST ist daher auch beispielsweise für deutsche Spediteure wichtig, die entweder Waren nach Australien transportieren oder aber auch Waren aus Australien abholen, so dass diese die entsprechenden Bestimmungen kennen und regelmäßig mit ihrem Steuerberater abklären sollten. Dieser ist zudem in der Lage, auch die jeweils anfallende Steuer bezogen auf den betreffenden Auftrag zu ermitteln, denn beispielsweise sind australische Exporte von der GST befreit.

Es gibt in Australien aber auch Güter und Dienstleistung, die komplett umsatzsteuerbefreit sind. Zu diesen Gütern gehören beispielsweise Nahrungsmittel. Aber auch die meisten Dienstleistungen, die in irgendeiner Form einen wesentlichen Bezug zum Finanzwesen, zum Gesundheitswesen sowie zum Bildungs- und Erziehungsbereich aber auch zur Wasserentsorgung und Wasserversorgung aufweisen, unterliegen nicht der Besteuerung. Das gleiche gilt für internationale Transporte auf dem Seeweg und auf dem Luftweg, für karitative Dienstleistungen und für religiöse Dienstleistungen, die alle ebenfalls nicht der Good and Service Tax unterliegen. Wie bereits angeführt sind auch australische Exporte jeder Art (bis auf sehr wenige Ausnahmen) nicht besteuerungspflichtig.

Eine Registrierungspflicht zur GST besteht in Australien generell erst ab einem Jahresumsatz von 75.000 AUD, wobei es die in Australien ansässigen Unternehmen dann allerdings mit einem Prozess zu tun haben, der sehr kompliziert und langwierig ist. Man kennt dies in ähnlicher Form ja auch von deutschen Steuern der verschiedensten Art, wo auf die betreffenden Unternehmen ja ebenfalls ein sehr hoher Aufwand zukommt. Hier empfiehlt es sich, sofern das betreffende Unternehmen keine eigenen Betriebsstätten in Australien unterhält, einen sog. Fiskalvertreter zu bestellen, der die deutsche Sprache spricht und dabei natürlich auch in der Lage ist, das betreffende Unternehmen, das in Australien oder auf dem australischen Markt beispielsweise von Deutschland aus tätig werden möchte, in deutscher Sprache zu beraten.

Entwicklung der Steuersätze

Zeitraum Normalsatz Ermäßigtersatz
seit 01.07.2000 10%


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Letzte Aktualisierung am: 11.08.2009

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