Die Mehrwertsteuer in Finnland
Arvonlisävero (ALV)
Das Mehrwertsteuersystem wurde zum ersten Juni 1994 in Finnland eingeführt, ein halbes Jahr später, zum Beginn des Jahres 1995 erfolgte eine Anpassung an das System der europäischen Union. Die Mehrwertsteuersätze in Finnland sind, wie bei den meisten anderen skandinavischen Ländern auch, sehr viel höher als der europäische Durchschnitt. So beträgt der normale Satz 23 Prozent. Ermäßigte Sätze gelten zum Beispiel für Lebensmittel mit 13 Prozent sowie für den öffentlichen Verkehr, für Druck-Erzeugnisse, Sport- und Kultur-Veranstaltungen, Kino, Unterkünfte und Medikamente in Höhe von 9 Prozent.
Trotz heftiger Diskussionen innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten haben Schweden und Finnland auch weiterhin, zumindest übergangsweise das Recht, innerhalb des Mehrwertsteuersystems einen Nullsatz anzuwenden.
Diese Null Prozent Mehrwertsteuer gelten in Finnland auf das Gesundheitswesen und medizinische Betreuung, auf Sozialdienstleistungen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Lotterien und Geldgewinnspiele, Zeitungs-, Zeitschriftenabonnements mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat sowie auf den Druck von unternehmensinternen Publikationen, aber auch auf Schiffe, die nicht für den Sport- oder Freizeitgebrauch gebaut wurden und auf den Verkauf von Gold an die Nationalbank.
Die Mehrwertssteuer (ALV für arvonlisävero) ist in Finnland fällig auf alle Vermögenswerte und Verkäufe sowie auf alle Dienstleistungen im Inland und auf entsprechende Einfuhren in das Land. Die Umsatzsteuererklärungen sind jeweils monatlich zu machen. Zu einer Umsatzsteuererklärung sind Steuerpflichtige ab einem Jahresumsatz in Höhe von 8.500 Euro verpflichtet.
Die hohen Mehrwertsteuersätze machen das Leben in Finnland relativ teuer. Für Urlauber kann es durchaus ratsam sein, einige Produkte des täglichen Bedarfes mitzunehmen, allerdings sollte man sich vorher über die entsprechenden Einfuhr- und Zollbedingungen erkundigen.
Je Person kann zollfrei nach Finnland eingeführt werden 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak, 1 Liter Spirituosen (über 22%) oder 2 Liter alkoholische Getränke (höchstens 22%), 2 Liter Tafelwein, 16 Liter Bier, 100 Gramm Tee oder 40 Gramm Teeextrakt, 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Kaffeeextrakt, 50 Gramm Parfüm und 250 Gramm Eau de Toilette, 1 kg Fleisch beziehungsweise Fleischprodukte, 1 kg Fisch, 1 kg Milch- und Eierprodukte sowie Schnittblumen. Bei der Ausreise wurde die Möglichkeit eines Duty-free-Einkaufes für Reisende innerhalb der EU generell abgeschafft. Ein verbilligter Duty-free-Einkauf steht so nur noch Besuchern zur Verfügung, die von Finnland aus in ein nicht EU- Land reisen.
Immer öfter hat sich in den letzten Jahren Finnland als Geheimtipp entwickelt, wenn es darum geht, als Deutscher einen Neuwagen zu kaufen. Neuwagen sind zunächst einmal zwar relativ teuer in Finnland, unterliegen allerdings neben der 23-prozentigen Mehrwertsteuer auch der sogenannten Autosteuer, die immerhin auch fast ein Viertel des Kaufpreises ausmacht. Sowohl die Autosteuer als auch die Mehrwertsteuer fallen nicht an, wenn das Auto nach Deutschland ausgeführt wird.
In der Praxis allerdings verlangen die Autohändler die Autosteuer doch, sodass sie ein Käufer aus Deutschland mit einigem Aufwand vom finnischen Finanzamt zurückfordern muss. Gleiches gilt für Mehrwertsteuer auf alle Produkte, die ausgeführt werden. Bei der Einfuhr nach Deutschland bleibt dann zu beachten, dass für das Auto oder ein anderes eingeführtes Produkt die entsprechende deutsche Mehrwertsteuer bezahlt werden muss.
Fallen für einen Unternehmer aus Deutschland im Rahmen seiner Arbeit Reisekosten oder sonstige Ausgaben an, die in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, sind diese zunächst einmal mit der finnischen Mehrwertsteuer belastet. Auch diese Mehrwertsteuerbeträge können auf Antrag vom finnischen Finanzamt zurückerstattet werden. Zu den Bereichen, für die eine solche Rückerstattung möglich ist, gehören zum Beispiel die Kosten in Zusammenhang mit einer Werklieferung oder einer Teilnahme an Messen und Ausstellungen. Gleiches gilt für Seminarkosten, Unterkunftskosten, also zum Beispiel die Hotelrechnung sowie für Beförderungskosten, wie zum Beispiel die Kosten für einen Mietwagen oder auch Benzinkosten. Neben der Voraussetzung, dass die Ausgaben einen unternehmerischen Grund haben müssen, darf das Unternehmen selber aber keine eigene Betriebsstätte in Finnland unterhalten und demgemäß auch nicht in dem Land steuerpflichtig sein.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigtersatz |
|---|---|---|
| 01.06.1994 – 31.12.1994 | 22% | 12% / 5% |
| 01.01.1995 – 31.12.1997 | 22% | 17% / 12% / 6% |
| 01.01.1998 – 31.09.2009 | 22% | 17% / 8% |
| 01.10.2009 – 30.06.2010 | 22% | 12% / 8% |
| seit 01.07.2010 | 23% | 13% / 9% |
Letzte Aktualisierung am: 16.08.2010
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