Umsatzsteuer in Polen
Value added tax (VAT)
Die Republik Polen ist eine parlamentarische Demokratie in Mitteleuropa und ist mit 38 Mio. Einwohnern seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. In Polen ist die Bezeichnung für Umsatzsteuer “Value added tax“ und wird mit “VAT“ abgekürzt.
Am 01. Mai 2004 trat Polen der Europäischen Union bei. Aufgrund dieses Beitritts wurde es notwendig das Polnische Umsatzsteuergesetz (ustawa o podatku od towarów i usług) an die EU Grundsätze anzupassen. Am 11. März 2004 wurde das neue Gesetz über die Mehrwertsteuer beschlossen. Grundsätzlich änderte es vor allem die Besteuerungsgrundsätze für innergemeinschaftliche Transaktionen. Ebenso erfolgten auch Grundlegende Änderungen hinsichtlich der Steuerlichen Betrachtung vieler inländischer Handlungen.
Der Normalsatz (auch Grundsteuersatz genannt) für die polnische Mehrwertsteuer beträgt 22 Prozent. Außerdem gibt es noch einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Ein Nullsatz ist allerdings auch möglich.
Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent wird in Polen zum Beispiel für die Lieferungen von
pharmazeutischen Produkten und Personenbeförderungsleistungen angewandt. Bis zum 30. April 2008 gab es noch einen stark ermäßigten Satz von 3 Prozent, dieser wurde unter anderem für die Lieferungen von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten angewendet.
Für die Bereitstellung, Sanierung, Bau und Umbau von Wohnungen mit einer Fläche bis zu 150 m² und Häuser mit einer Fläche von bis zu 300 m² gilt der ermäßigte Steuersatz.
Falls ein Wohnungsbau diese Grenzen überschreitet, wird die Fläche bis zu den Grenzen mit 7 Prozent besteuert, während der Normalsatz von 22 Prozent für die darüber hinausgehende Fläche gilt. Von der Mehrwertsteuer befreit, ist die Bereitstellung von Gebrauchtimobilien wie Wohnungen oder Häusern.
Die Null Prozent Mehrwertsteuer gilt in Polen Beispielsweise für den Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union sowie den internationalen Warenverkehr.
Auf bestimmte Finanzdienstleistungen (z.B. Bankdienstleistungen) sowie Versicherungs- und Bildungsleistungen wird allerdings keine Mehrwertsteuer berechnet.
Weitere zahlreiche Leistungen unterliegen keiner polnischen Mehrwertsteuer, sofern sie einem ausländischen Kunden erbracht werden. Die gezahlte Vorsteuer, die der polnische Mehrwertsteuerzahler in Verbindung mit der Erbringung solcher Leistungen zahlte, kann allerdings in Abzug gebracht werden.
Die Mehrwertsteuer in Polen ist eine Monatssteuer. Das heißt, dass die Aufzeichnung, Berechnung, Erklärung und Zahlung der geschuldeten Steuer jeweils für den Abrechnungszeitraum (Monat) bis zum 25 des Folgemonats erfolgt. Die Steuerabrechnung ist ohne Aufforderung durch eine Steuererklärung vorzunehmen.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigtersatz |
|---|---|---|
| seit 08.01.1993 | 22% | 3% / 7% |
Letzte Aktualisierung am: 07.11.2008
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