Die Mehrwertsteuer in Schweden

Moms

Das Königreich Schweden, eine parlamentarische Monarchie, ist mit seinen gut 9 Millionen Einwohnern Mitglied der Europäischen Union.

Wirtschaftlich werden etwa 70 Prozent des Bruttoinnlandproduktes im Dienstleistungssektor erarbeitet. Eine große Bedeutung für die Wirtschaft Schwedens hat der Außenhandel, das wichtigste Exportland sind dabei seit vielen Jahren die USA.
Auch der Tourismus ist für das Land inzwischen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Bekannt ist Schweden vor allem für sein besonderes Modell eines Sozialstaates. Das sogennate skandinavische Modell beteiligt jeden an den hohen Kosten des System, lässt aber auch jeden dieses nutzen. Die Mehrwertsteuer in Schweden liegt bei 25 Prozent, für die hohen Steuerbelastungen kann der Bürger aber auch einiges vom schwedischen Staat erwarten.

Die schwedische Mehrwertsteuer (”moms“) wird als staatliche Umsatzsteuer auf alle Teile der Produktions-und Vertriebskette erhoben.
Der allgemeine Steuersatz in Schweden beträgt 25 Prozent. Berechnet wird die Steuer grundsätzlich auf den Umsatz aller Produkte, Waren oder Dienstleistungen. Davon abweichend gibt es aber auch ermäßigte Steuersätze, zum Beispiel für Lebensmittel, die Personenbeförderung sowie für Hotels oder Campingplätze. Hier beträgt der Steuersatz nur 12 Prozent. Nochmals halbiert auf 6 Prozent ist der Steuersatz für Bücher und Zeitschriften mit einem allgemeinen redaktionellen Schwerpunkt im Nachrichtenbereich, sowie auch für bestimmte definierte Waren oder Dienstleistungen aus dem kulturellen Bereich.

Die Mehrwertsteuer kann der Steuerpflichtige in Schweden abrechnen und zwar entweder über eine so genannte Selbsterklärung oder im Rahmen seiner allgemeinen Steuererklärung. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 1 Million schwedischer Kronen (SEK), dies entspricht etwa 110.000 Euro, ist dieses in der Selbsterklärung anzugeben. Die Mehrwertsteuer wird damit dann ein Teil der endgültigen Steuer. Liegt der Umsatz über einer Million schwedischer Kronen, ist die Mehrwertsteuer in der Steuererklärung aufzuführen. Die Abrechnung erfolgt dann einmal im Monat.

Die Mehrwertsteuer wird auch erhoben bei Einfuhren innerhalb der Europäischen Union, sowie beim Import von Waren und Dienstleistungen aus Drittstaaten. Bei einem Export an Drittstaaten wird keine Mehrwertsteuer fällig.

Allerdings ist die Mehrwertsteuer nicht die einzige Belastung auf Waren in Schweden. Auf bestimmte Waren und Dienstleistungen werden zusätzlich spezielle Verbrauchssteuern, die so genannten Warensteuern, erhoben. Offiziell dienen diese Belastungen nicht der Erhöhung der Staatseinnahmen, sondern der Steuerung des Verbrauchs, zum Beispiel von Energie, Alkohol oder Tabak. Zu diesen besonderen Warensteuern gehören unter anderem die Kraftstoff-und Elektrizitätssteuer, die Alkohol-und Tabaksteuer sowie die Spielsteuer und die Straßenabgaben.

Schweden ist seit langem bekannt und berüchtigt für seine hohen Steuern. In früheren Jahren musste das Land sogar nicht unerhebliche Bevölkerungsverluste durch steuerbegründete Auswanderungen hinnehmen. Ein neues Steuersystem sorgte allerdings im Jahre 1991 dafür, dass die Steuern für alle Steuerzahler gesenkt wurden.

Ausländische Unternehmer können eine Erstattung der in Schweden bezahlten Mehrwertsteuer beantragen, wenn die Mehrwertsteuer sich nur auf Waren oder Dienstleistungen bezieht, die zu gewerblichen Zwecken seines Unternehmens erworben werden. Dieses gilt aber nicht für Produkte oder Dienstleistungen für die das schwedische Mehrwertsteuergesetz Abzüge verbietet. So gibt es zum Beispiel Einschränkungen des Abzugsrechtes für Personkraftwagen oder Bewirtungskosten. Reisebüros sind zu keinerlei Erstattungen berechtigt, wenn es um Waren oder Dienstleistungen geht, von denen der Kunde einen direkten persönlichen Nutzen hat, also beispielsweise Übernachtungs- oder Bewirtungs- sowie Beförderungkosten.

Entwicklung der Steuersätze

Zeitraum Normalsatz Ermäßigtersatz
01.01.1969 – 31.12.1970 11,11% 6,38% / 2,04%
01.01.1971 – 31.05.1977 17,65% 9,89% / 3,09%
01.06.1977 – 07.09.1980 20,63% 11,43% / 5,54%
08.09.1980 – 15.11.1981 23,46% 12,87% / 3,95%
16.11.1981 – 31.12.1982 21,51% 11,88 / 3,67%
01.01.1983 – 30.06.1990 23,46% 12,87 / 3,95%
01.07.1990 – 31.12.1991 25% 13,64 / 4,17%
01.01.1992 – 31.12.1992 25% 18%
01.01.1993 – 30.06.1993 25% 21%
01.07.1993 – 31.12.1995 25% 21% / 12%
seit 01.01.1996 25% 6% / 12%


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Letzte Aktualisierung am: 07.11.2008

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