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05.06.2019 - 11:19
Bundesrechnungshof: Soli-Abschaffung bis 2023 gefordert
Der Bundesrechnungshof fordert eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags der seit 1991 erhoben wird und bislang 17 Milliarden Euro pro Jahr in
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Menschen mit hohen Einkommen den Soli, der aktuell bei 7,5 Prozent des Monatseinkommens liegt, weiterhin zahlen. Das geplante Modell dürfte nach Einschätzung der Kontrolleure des Bundesrechnungshofs durch das Bundesverfassungsgericht einkassiert werden. Die Ergänzungsabgabe soll für zehn Prozent der Steuerzahler und Unternehmen bestehen bleiben, doch dies bedeute ein enormes Risiko bezogen auf das Verfassungsrecht, wie die Kontrolleure in ihrem Sondergutachten erklären, berichtete die Onlineausgabe der Zeitung “Welt” am Dienstag.
Die Einnahmen des Solidaritätszuschlags für den Bund belaufen sich bisher auf 311,7 Milliarden Euro und zum Jahresende endet der Solidarpaket II. Der “Aufbau Ost” wäre damit abgeschlossen und daher eine Fortsetzung des Soli nicht mehr gerechtfertigt. Der Wegfall dieser Abgabe schlägt dem Bundesrechnungshof zufolge für den Bund hart ins Kontor. In den nächsten vier Jahren werden die Einnahmen den Berechnungen nach bis zu 85,3 Mrd. Euro geringer ausfallen. Die Einnahmelücke könnte mit Planungsreserven um rund 31 Milliarden Euro ausgeglichen werden, doch 54 Milliarden Euro würden weiterhin fehlen.
Die Rechnungsprüfer haben der Bundesregierung einen Vorschlag unterbreitet, der eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle Steuerzahler bis 2023 vorsieht. Die wegbrechenden Einnahmen könnten mit der Abschaffung von Subventionen ausgeglichen werden. Vor allem die Ausnahmeregelungen für Dieselbenzin bei Dienstwagen und ermäßigte Mehrwertsteuersätze werden seit langer Zeit vom Bundesrechnungshof scharf unter Beschuss genommen, doch bislang sind diese teuren Steuervorteile nicht gestrichen worden.