Unternavigation
Allgemeines
16.01.2012 - 11:56
Die Mehrwertsteuer bei Lieferungen ins Ausland
Bei der Rechnungsstellung für Waren an Kunden im Ausland kommt es immer darauf an, ob diese sich innerhalb oder außerhalb der EU befinden. Paragraf 4 des deutschen Umsatzsteuergesetzes sagt aus, dass Lieferungen in Drittländer, die nicht zur EU gehören, generell ohne Mehrwertsteuer berechnet werden.
Zusammen mit dem Paragrafen 6 der gleichen Rechtsnorm wird geregelt, dass bei Lieferungen in Drittländer innerhalb der EU Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Kunden gemacht werden. Erfolgt die Lieferung an Privatpersonen, muss die volle Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. Bei gewerblichen Kunden erfolgt die Rechnungslegung ohne Mehrwertsteuer.
Allerdings sollte man sich durch geeignete Nachweise, zum Beispiel die USt-ID, davon überzeugen, dass es sich tatsächlich um ein Unternehmen handelt, dass zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist. Dabei unterliegt die Prüfung der Richtigkeit der Angaben dem Rechnungssteller. Er kann dabei die Unterstützung des Bundesamts für Finanzen im Anspruch nehmen.
