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Allgemeines
11.11.2019 - 14:12
Grundrente von der Bundesregierung beschlossen
Die Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU konnte sich auf einen Kompromiss bei der Grundrente einigen. Die Grundrente gilt für Rentner und
Wenn die Vorraussetzungen erfüllt werden, erfolgt eine Verdoppelung des Rentenanspruchs mit einer Deckelung auf 80 Prozent der Rentenhöhe, welcher ein Durchschnittsverdiener im Jahr 2019 erwirbt. Vom Rentenzuschlag findet ein Abzug von 12,5 Prozent statt, womit die Bundesregierung das Äquivalenzprinzip beibehalten möchte, weil die Rente generell von der Beitragshöhe abhängig ist.
Von der Grundrente sollen den Angaben zufolge 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen profitieren und ab 2021 überwiesen werden. Die Zahlung erfolgt bei Alleinstehenden bis maximal 1.250 Euro Monatseinkommen und bei Paaren darf das monatliche Einkommen höchstens 1.950 Euro betragen. Als Grundlage dient das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge.
Der Check der Einkommen erfolgt automatisch über den elektronischen Datenaustausch zwischen den Finanzämtern und der Rentenversicherung. In Bezug auf Wohngeld ist ein Freibetrag von 80 Millionen Euro festgelegt worden, um zu verhindern, dass Rentnern das Wohngeld wegen der Grundrente gekürzt wird. Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen der Grundrente betragen 1,1 bis 1,5 Milliarden Euro, die aus Steuern und ohne Beitragserhöhung in der Rentenversicherung finanziert werden sollen. Die vereinbarte Finanztransaktionssteuer soll ebenfalls einen Beitrag zu der Finanzierung leisten.