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Allgemeines
29.09.2011 - 12:16
Pizzateile Verkauf in Stadien
Viele kennen noch die Verkaufsstände in den Stadien, die sich hier einfach etabliert haben. Ein Stück Pizza auf der Hand in der Halbzeitpause gönnt sich doch jeder gerne. Allerdings müssen die Verkäufer daran denken, dass der Verkauf der zubereiteten Pizzateile dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, sofern sich Nahe des Imbisses auch Stehtische oder Bierzeltgarnituren befinden. Diese wiederum müssen vom Vermieter des Imbissstandes bereitgestellt worden sein und nicht vom Imbissbetreiber selber. Dann würde nämlich der volle Umsatzsteuersatz fällig werden. Das BFH hat aber nicht nur entschieden, dass hier der ermäßigte Steuersatz gilt, weil der Vermieter die Tische bereitgestellt hat, denn auch nannte er bei der Begründung, dass nicht immer gleich 19 Prozent abgehalten werden müssen, nur weil Sitzgelegenheiten vorhanden sind, denn diese können nicht immer gleichermaßen als Dienstleistungselement angesehen werden. Hier wurde beispielsweise auch das Kino als Beispiel genannt. Die Sitzgelegenheiten sind hier nicht ausschließlich zum Verzehr der Lebensmittel gedacht und dürften deswegen auch nicht als einziges Entscheidungskriterium angesehen werden.
