Umsatzsteuer Bulgarien
Danak Dobavena Stojnost (DDS)
Die Republik Bulgarien ist ein Land in Südosteuropa. Das Land grenzt an Serbien und Rumänien. Die Hauptstadt von Bulgarien ist Sofia. Bulgarien ist seit dem 01. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union und seit 2004 Mitglied der NATO. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Behandlung der Umsatzsteuer. Da dieser Staat jetzt zum EU-Binnenmarkt gehört, muss man bei Lieferungen an Kunden in diesem Land die Voraussetzungen innergemeinschaftlicher Lieferungen nachweisen (§ 6a Abs. 3 UStG). Hierzu gehört als buchmäßiger Nachweis die Aufzeichnung der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers.
Fast 8 Millionen Einwohner leben hier. Ab 1. Januar 2007 unterliegt der grenzüberschreitende Warenverkehr mit Bulgarien den Vorschriften, die für den innergemeinschaftlichen Handel gelten. Das bedeutet nichts anderes, als dass seit dem 01. Januar 2007 auch für dieses Land innerhalb der EU die Umsatzsteuer anzuwenden ist. Für viele Einwohner Bulgariens ist diese steuerliche Situation sicher noch gewöhnungsbedürftig. Der Umsatzsteuer- Standardsatz liegt in Bulgarien in der Regel bei 20%. Der ermäßigte Satz liegt bei 7%. Der Name der Umsatzsteuer „Danak Dobavena Stojnost (DDS)“. Seit dem Zeitpunkt des Eintritts in die EU wurde in Bulgarien das gemeinsame Mehrwertsteuersystem eingeführt. Dies beinhaltet auch die Bestimmungen über die umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Unter das Umsatzsteuergesetz fallen jetzt auch in Bulgarien alle Waren und Dienstleistungen, die innerhalb der EU erbracht werden.
Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt für die Hotelunterbringung bei organisierten Reisen in Bulgarien. Bemerkenswert ist, dass für Exporte die Umsatzsteuer in Bulgarien nicht gilt. Bulgarien ist für Investoren auch aus steuerrechtlichen Gründen empfehlenswert – es besteht ein Einheitssteuersatz für Einkommens- und Körperschaftssteuer von 10%. Durch eine Verlagerung nach oder Neugründung ihrer Tätigkeit in Bulgarien können ausländische Investoren den weitaus höheren Steuersätzen ihrer Heimatländer, z. B. Deutschland, entgehen. Dies ist vor allem dann steuerrechtlich günstig, wenn sie in der Region auf Dauer geschäftlich tätig sein wollen. Nicht wenige Unternehmer aus Deutschland investieren in die geschäftliche Tätigkeit in Drittstaaten innerhalb der EU, vornehmlich in Osteuropa. Dies wird wahrscheinlich zur Folge haben, dass Arbeitsplätze in Deutschland verloren gehen, da die Unternehmen innerhalb der EU im Ausland produzieren. Dies ist steuerlich nachvollziehbar für die Unternehmen, aber von Nachteil für Deutschland.
Seit 1.1.2007 gelten auch für Lieferungen an Privatkunden in Bulgarien so genannte Lieferschwellen (§ 3c Umsatzsteuergesetz). Man berechnet den Privatkunden in Bulgarien also die deutsche Umsatzsteuer, solange bestimmte Lieferschwellen nicht überschritten werden. Dabei gilt jeweils die Lieferschwelle des Landes, in dem die Beförderung oder Versendung endet. Das EU-Umsatzsteuerrecht ist recht kompliziert, aber dennoch in der Praxis handhabbar. Jedoch ist es empfehlenswert, sich mit den Regelungen vertraut zu machen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ausländische Unternehmer, die in Deutschland für ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen beziehen, können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen im so genannten Vorsteuer-Vergütungsverfahren zurückerhalten. Dies gilt grundsätzlich und ausschließlich für Unternehmen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Durch den erst kürzlichen Beitritt Bulgariens in die EU sind hier noch einige Rechtsunsicherheiten anzutreffen, dies wird sich aber in naher Zukunft von selbst regeln.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigtersatz |
|---|---|---|
| 01.04.1994 – 30.06.1996 | 18,0% | – |
| 01.07.1996 – 31.12.1998 | 22,0% | – |
| 01.01.1999 – 31.12.2006 | 20,0% | – |
| seit 01.01.2007 | 20,0% | 7,0% |
Letzte Aktualisierung am: 21.10.2009
Alle Informationen wurden nach besten Wissen erstellt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Ist diese Information nicht mehr aktuell, möchten Sie uns Bemerkungen oder Anregungen zu dieser Seite mitteilen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder hinterlassen Sie einen Eintrag in unserem Gästebuch.
Die Texte und Grafiken auf www.die-mehrwertsteuer.de sind urheberlich geschützt.
Jede Nutzung und Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch uns.
Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen
© by ultra-networks.de
