Die Umsatzsteuer in Österreich
Umsatzsteuer
Österreich ist eine Republik die als Bundesstaat aus den 9 Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Die Hauptstadt ist Wien, das Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident. Der Bundespräsident wird wie der Nationalrat und der Bundesrat direkt vom Volk gewählt. Das Land hat etwa 8,5 Millionen Einwohner, im wirtschaftlichen Bereich spielt der Tourismus eine wichtige Rolle. Daneben verfügt das Land über eine moderne und leistungsfähige Industrie, den größten Teil der wirtschaftlichen Leistungen in Österreich enfallen aber in den Sektor Dienstleistungen.
In Österreich liegt die Steuerhoheit beim Bund deshalb ist die Umsatzsteuer (Ust) in Österreich auch eine Bundessteuer. Das entsprechende Umsatzsteuergesetz (UstG) wurde im Rahmen der Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft und des Beitrittes Österreichs zur EU im 1994 beschlossenen Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze geregelt. Darin werden die EU-Richtlinien zum Umsatzsteuerrecht in nationales Recht übersetzt. Die Aufteilung der Steuereinnahmen auf die einzelnen Bundesländer wird jeweils neu festgelegt.
Umsatzsteurpflicht sind in der Alpenrepublik alle Unternehmer deren Jahresumsatz 30.000 Euro übersteigt. Ab dieser Grenze sind die Unternehmen auch gleichzeitig vorsteuerabzugsberechtigt. Unternehmen deren Umsatz unter dieser Grenze liegt fallen unter die Kleinunternehmerregelung, sie bleiben damit steuerfrei. Allerdings kann ein Unternehmer, der Aufgrund des Jahresumsatzes nicht steuerpflichtig wäre selbst einen Antrag auf Umsatzsteuerpflicht stellen. Es gibt aber auch bestimmte Unternehmen, die unabhängig vom Umsatz weder umsatzsteuerpflichtig noch vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dazu gehören zum Beispiel Banken, Versicherungen, Ärzte oder einige Kultureinrichtigungen. Diese Regelung nenn sich „unechte Steuerbefreiung”. Die Umsatzsteuer für Waren aus einem anderen Land der Europäischen Gemeinschaft, für die in Österreich eine Steuerpflicht besteht, heißt Erwerbsteuer. Für Waren aus allen übrigen Ländern ist die sogennate Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) fällig. Der Steuersatz entspricht bei allen Varianten, dem der Umsatzsteuer. In Österreich unterliegen auch gemeinnützige Vereine grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Ausgenommen davon sind nur Sportvereine. Diese Steuerpflicht aber dann, wenn über längere Zeit keine Gewinne erzielt werden.
Die Umsatzsteuer in Österreich sieht zwei Steuersätze vor. Der normale Satz liegt bei 20 Prozent, der ermäßigte Steuersatz, der für Bücher und Zeitungen, Lebensmittel, Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft sowie für den Persontransport und für Kulturveranstaltungen gilt, beträgt 10 Prozent.
Einige Sonderregelung gibt es allerdings auch noch. So besteht ein spezieller Steuersatz von 12 Prozent der zum Beispiel beim Ab-Hof-Verkauf von Wein gilt. In einigen Gemeinden besteht daneben ein ermäßigter Steuersatz von 19 Prozent, da diese Ort aus zollrechtlicher Sitz zur Bundesrepublik Deutschland gehören.
Keine Umsatzsteuer wird bei dem Kauf von Grundstücken fällig, hier fällt die Grunderwerbssteuer an.
Die heutige Umsatzsteuer hat am 1. Januar 1973 die vorher in Österreich gültige Mehrwertsteuer abgelöst. Diese betrug 5,5 Prozent, beziehungsweise 2 Prozent für Produkte des Großhandels. Die Umsatzssteuersätze betrugen bei der Einführung erst 16 Prozent, beziehungsweise 8 Prozent im ermäßigten Bereich. Bei einer späteren Erhöhung des Satzes auf 18 Prozent bliebt der ermäßigte Satz zwar bei 8 Prozent, gleichzeitig wurde aber eine zusätzliche Luxussteuer mit einem Steuersatz von 32 Prozent eingeführt. Dieser Satz galt beispielsweise für Autos, Fotogeräte und Musikanlagen. Die Vereinheitlichung der Steuersätze auf 20- beziehungsweise 10 Prozent fand in den 90er Jahren statt. Neu gab es gleichzeitig die Normverbrauchsabgabe (Nova) für Kraftfahrzeuge.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigtersatz | Zwischensatz |
|---|---|---|---|
| 01.01.1973 – 31.12.1975 | 16% | 8% | – |
| 01.01.1976 – 31.12.1977 | 18% | 8% | – |
| 01.01.1978 – 31.12.1980 | 18% | 8% | 30% |
| 01.01.1981 – 31.12.1983 | 18% | 13% / 8% | 30% |
| 01.01.1984 – 31.12.1991 | 20% | 10% | 32% |
| 01.01.1992 – 31.12.1994 | 20% | 10% | – |
| seit 01.01.1995 | 20% | 10% | 12% |
Letzte Aktualisierung am: 10.06.2009
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