Umsatzsteuer Slowenien

Davek na dodano vred nost (DDV)

Das Land Slowenien hat fast 2 Millionen Einwohner und grenzt geographisch an die Länder Österreich, Italien, Kroatien, Ungarn und Adria. Die Hauptstadt von Slowenien ist Ljubljana mit ca. 270.000 Einwohnern. Slowenien hat eine gute Infrastruktur, die Arbeitslosenzahl ist gesunken und seit 1994 gibt es ein ungebrochenes Wirtschaftswachstum.

Am 01.07.1999 wurde in Slowenien die Umsatzsteuer (Davek na dodano vred nost) eingeführt. Dabei war die Eintragung in ein Steuerregister Voraussetzung und jeder Steuerpflichtige bekam eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugeteilt.

Seit dem 01.05.2004 gehört Slowenien zu den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Seit dem gibt es Übergangsfristen im Warenverkehr, im freien Kapitalverkehr, im freien Dienstleistungsverkehr, in der Energie, in der Landwirtschaft, in den Steuern und in der Umwelt.

Der derzeitige allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 20 Prozent für Dienstleistungen und Lieferungen. Der ermäßigte Steuersatz von 8,5 Prozent gilt für Tierfutter, Lebensmittel, Wasserversorgung, öffentliche Verkehrsmittel, Unterkunft im Hotel, Bestattungsunternehmen, Bildträger und Tonträger.
Versteuert werden alle Umsätze, die im Inland getätigt werden (Territorialprinzip). Wird die Ware über die Grenze transportiert wirkt eine Befreiung der Steuer auf die Exporte und Importe. Diese werden mit einer Ausgleichssteuer belastet, dass ist ein Ausgleich zwischen den Grenzen.

Unternehmer, die die Leistung oder die Ware erbringen sind dazu verpflichtet die Umsatzsteuer zu entrichten, wenn der Fiskalvertreter (Fiskus) nicht von einem slowenischen Unternehmen ist, aber die Ware im slowenischen Staatsgebiet verkauft. Ist kein Fiskalvertreter vorhanden, muss die Umsatzsteuer der Dienstleistung oder der Ware vom Käufer gezahlt werden.

Slowenien besitzt das Umsatzsteuersystem mit einem Abzug der Vorsteuer. Nur wenn der Endabnehmer wirklich einen Kauf getätigt hat, wurde ihm die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der Europäischen Union sind befreit von der Umsatzsteuer, dazu gehören auch die Lieferungen nach Slowenien. Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein um eine innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei zu bekommen. Erwirbt ein Kunde aus einem anderen Land der Europäischen Union Ware aus Slowenien, muss diese den Vorschriften der Umsatzsteuer seines Landes gerecht werden. Es muss ein Kunde sein, der Unternehmer ist, eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt und Dokumentationen über seinen Gewerbezweig nachweisen kann.
Ausschließlich von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darf die Ware nach Slowenien geliefert werden und nur Unternehmen dürfen diese Waren beziehen. Eventuell können noch Meldepflichten und nationale Nachweise gefordert werden.

Können diese Kriterien erfüllt werden, ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung und es wird keine Umsatzsteuer in der Rechnung berechnet. Die Rechnung muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden beinhalten, sowohl auch den Vermerk, dass der Kunde von der Umsatzsteuer befreit ist.

Für Tabakwaren, Alkohol, Mineralöl und die Lieferung neuer Fahrzeuge gelten Sonderregelungen, diese Waren benötigen begleitende Verwaltungsdokumente. Wird die Ware an einen slowenischen Kunden geliefert, der keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat, muss die Umsatzsteuer in dem Land des Lieferanten bezahlt werden. Die Umsatzsteuer bei der Einfuhr fällt dafür aber weg.

Hat ein Unternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und kauft Ware in Slowenien ein, bringt diese über die Grenze in sein Land, gilt das als innergemeinschaftliche Lieferung und ist umsatzsteuerbefreit. Ist das Unternehmen kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union, ist für den Kauf die Umsatzsteuer zu leisten. Eine Ausfuhr in das jeweilige Land muss bescheinigt werden. Kaufen Privatleute in Slowenien Ware ein und transferieren diese in ein anderes Land der Europäischen Union, muss dafür slowenische Umsatzsteuer gezahlt werden.

Entwicklung der Steuersätze

Zeitraum Normalsatz Ermäßigtersatz
01.07.1999 – 31.12.2001 19,0% 8,0%
seit 01.01.2002 20,0% 8,5%


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Letzte Aktualisierung am: 22.02.2009

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