Umsatzsteuer Türkei
Katma Deger Vergisi Kanunu (KDVK)
Die Türkei ist geographisch das Bindeglied zwischen Europa und Asien, schon die alten Griechen lebten dort und hinterließen Spuren ihrer Kultur. Erste Zeichen einer Besiedlung finden sich schon in der Steinzeit. Die Türkei ist ein recht junger Staat, sie wurde im Jahre 1923 von Mustafa Kemal Atatürk gegründet und war in ihren Anfängen ein reiner Agrarstaat. Inzwischen ist die Bevölkerung auf über 71 Millionen angewachsen und dank der Kinderfreundlichkeit der Türken ist die Bevölkerung im Durchschnitt auch recht jung. Die Hauptstadt ist mit knapp 4 Millionen Einwohnern zwar die Stadt Ankara, aber wirtschaftliches Zentrum des Landes ist die Region Istanbul, dort leben und arbeiten ca. 13,5 Millionen Menschen. In den letzten Jahrzehnten hat der türkische Staat den Übergang vom Agrar zum Industriestaat geschafft. Im Jahr 1952 wurde die Türkei Mitglied der NATO und seit 1999 wird über einen Beitritt des Landes in die EU verhandelt.
Industriell hat sich das Land stark gewandelt, aus dem Agrarland von einst ist eine Industrienation geworden. In den Ballungsräumen der westlichen Türkei entstanden ganze Industriezweige für die Herstellung von Textilien, Chemischen Produkten und Elektroartikeln.
Das türkische Umsatzsteuergesetz ist einer der jüngsten der westlichen Welt, es wurde erst 1984 beschlossen. In der Landessprache nennt sich das ganze Katma Deger Vergisi Kanunu oder kurz KDVK genannt. Es ähnelt in seinem Aufbau stark dem deutschen Gegenstück, was an der Unterteilung in Steuerpflicht, Steuerbefreiung den Bemessungsgrundlagen usw. deutlich erkennbar ist. Die Steuersätze liegen in der Türkei bei derzeit 18 Prozent, dieser gilt für die meisten Güter und Dienstleistungen. Für einzelne Güter wie Grundnahrungsmittel oder Produkte der Landwirtschaft existiert ein ermäßigter Steuersatz von lediglich 1 Prozent. Darüberhinaus werden auf verarbeitete Nahrungsmittel sowie auf Kulturdienstleistungen 8 Prozent erhoben.
In Anlehnung und zusätzlich zur bestehenden Umsatzsteuer wird seit 2002 eine Sonderverbrauchssteuer erhoben, diese trägt die Bezeichnung Özel Tüketim Vergisi Kanunu – ÖTVK. Diese Steuer wird von Herstellern und Importeuren verlangt und ist nur einmalig zu zahlen, bei einem Weiterverkauf der Waren fällt die Steuer dann nicht noch einmal an.
Ein überaus wichtiger Faktor der türkischen Volkswirtschaft ist der Tourismus geworden. Jahr für Jahr strömen abertausende von Touristen die Küsten des Mittelmeeres, der türkischen Riviera oder des Schwarzen Meeres. Und aus so manchem verschlafenen Fischerdorf wurde ein Touristenmekka. In den letzten Jahren entdecken auch immer mehr Besucher aus der ehemaligen Sowjet Union die Türkei als günstiges Urlaubsland. Leider gelten Teile des Landes als stark Erdbeben gefährdet und es kommt immer wieder zu starken Beben die auch immer wieder Opfer an Menschenleben fordern und hohe Sachschäden verursachen.
Die Türkei bietet ein reichhaltiges Angebot an schöner Landschaft, an Kultur oder einfach nur an Erholung vom Alltag. Die zahlreichen Zeugen der Geschichte des Landes, wie die Ruinen von Troja, der Pergamon oder die Blaue Moschee faszinieren die Besucher aus aller Herren Länder. Wenn es denn zu einem Beitritt der Türkei zur EU kommen sollte dann ist auf absehbare Zeit auch die Einführung des Euro als Zahlungsmittel wahrscheinlich. Dieser würde die Türkische Lira ablösen, somit reicht die Eurozone dann erstmals bis in den Asiatischen Teil der Welt hinein.
Entwicklung der Steuersätze
| Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigtersatz |
|---|---|---|
| seit | 18% | 8% / 1% |
Letzte Aktualisierung am: 18.03.2009
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