Als Investitionsgüter bezeichnet man Waren oder Gegenstände, die nicht nur vorübergehend in einem Betrieb sind. In der Regel handelt es sich um Maschinen oder Geräte, die zum Betriebsablauf benötigt werden, etwa zur Produktion, zur Verwaltung, oder als Hilfsmittel um bestimmte Arbeiten ausführen zu können.
Die URL dieser Seite ist: http://www.die-mehrwertsteuer.de/de/glossar-lexikon/investitonsgueter.html
Gedruckt am
Donnerstag, den 04.03.2021 .
Alle Informationen wurden nach besten Wissen erstellt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen kann jedoch keine Haftung
übernommen werden.
Die Texte und Grafiken auf www.die-mehrwertsteuer.de sind urheberlich
geschützt.
Jede Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch uns.
Beachten Sie unsere
Nutzungsbedingungen unter: http://www.die-mehrwertsteuer.de/de/nutzungsbedingungen.html
© Copyright by FRASUDIA UG (haftungsbeschränkt) | www.die-mehrwertsteuer.de
Notizen: