Zur Erleichterung der steuerlichen Abwicklung kann das Finanzamt einem Unternehmer gestatten, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten abzurechnen. Die Grenzen für die Betriebsgrößen sind in allen Ländern unterschiedlich.
In diesen Fällen, gilt die Umsatzsteuer dann als entstanden, wenn die Leistung bezahlt wird. Die Umsatzsteuer ist vom Unternehmer also erst dann an das Finanzamt abzuführen, wenn er diese auch tatsächlich erhalten hat.
Siehe auch:
§20 UStG.
Soll-Versteuerung
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Sonntag, den 28.02.2021 .
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