Mehrwertsteuer Glossar

Dauerfristverlängerung

Bei der Dauerfristverlängerung haben Unternehmen die Möglichkeit, die Angaben zu ihren Umsätzen und Ausgaben, also die Vorsteuer-Anmeldung, 1 Monat später abzugeben. In der Regel gilt eine 10-tägige Frist des Voranmeldezeitraums. Durch die Dauerfristverlängerung gewinnen Unternehmen mehr Zeit, um diese Angaben zu sammeln und abzugeben. Die Voranmeldung muss monatlich oder einmal pro Quartal erfolgen.

Finanzamt

Das Finanzamt befasst sich mit sämtlichen finanziellen Belangen. Insbesondere sind Finanzämter für die Verwaltung von Steuern zuständig. Somit regeln sie auch den Umsatzsteuer-Verkehr. Das bedeutet, dass sie sowohl für die Festsetzung und Eintreibung der Steuern zuständig sind als auch für Steuerrückzahlungen. Letzteres ist für Unternehmen von besonderem Interesse. Denn hierbei können sie Vorsteuern einfordern.

Schonfrist

Die Schonfrist bestimmt einen zusätzlichen Zeitraum, indem steuerliche Abgaben erforderlich sind. Bei Überschreitung der Schonfrist, berechnet das Finanzamt einen Säumniszuschlag ab eigentlicher Fälligkeit eines Steuerbetrags. Obwohl die Schonfrist in vielen Bereichen der Steuer angewandt wird und 3 Tage beträgt, gilt sie seit 2004 nicht mehr für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf alle Dienstleistungen und Produkte erhoben wird. Sie macht einen wichtigen Anteil der Gesamtsteuereinnahmen der EU-Staaten aus. Sie ist teil der Mehrwertsteuer, welche als Oberbegriff sowohl die Umsatz- als auch die Vorsteuer umfasst.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient der Identifizierung von Unternehmen innerhalb der EU. Gleichzeitig können so auch Finanzämter registrierte Unternehmen leichter erkennen. Jedes Unternehmen, das eine UID beantragt, erhält eine, dem jeweiligen Land des Unternehmens angepasste, individuelle Nummer. Durch die UID wird der Handel innerhalb der EU zwischen Unternehmen erleichtert, da sie unter anderem für die Rechnungsstellung relevant ist.

Vorsteuer

Bei der Vorsteuer handelt es sich um eine von Unternehmen vorbezahlte Umsatzsteuer. Diese erheben Unternehmen gegenseitig aneinander, etwa beim Verkauf von Waren. Unternehmen zahlen also diese Vorsteuern beim Erwerb von Waren zur Produktion oder dergleichen. Dadurch können Unternehmen beim Finanzamt eine Erstattung anfordern.