Es besteht die Möglichkeit, eine Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen. Dies gilt dann unter § 19 Umsatzsteuergesetz. Dies ist besonders für Kleinstunternehmer und selbstständigen sehr vom Vorteil. Dieses wird bereits bei der Gewerbeanmeldung beantragt. Es befreit natürlich nicht von der Abgabe der Jahresmeldung an das Finanzamt. Wenn man eine bestimmte Grenze an Umsatz nicht übersteigt, bedarf es keine Umsatzsteuerabführung. Die exakte Höchstgrenze kann man beim zuständigen Finanzamt erfragen.
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Sonntag, den 07.03.2021 .
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