Steuerhinterziehung sowie Umsatzsteuerbetrug wird strafrechtlich verfolgt und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. Natürlich gibt es die Möglichkeit, mithilfe von Drittkonten oder anderes dieses Vergehen zu machen. Dies hat den Vorteil einer verminderten Umsatzsteuerzahlung ist aber rechtlich verboten.
Alle Unterlagen haben eine 12-jährige Aufbewahrungsfrist und man muss lückenlos alle Zahlen, welche das Unternehmen betrifft, dem Finanzamt offenlegen. Das Finanzamt kann auch Stichproben verlangen. In der Regel sind es drei aufeinanderfolgende Jahre, welche man nachweisen muss. Diese Jahre können auch schon einige Jahre zurücklegen.
Das Grundprinzip lautet: Niemals eine Buchung ohne Beleg und die sorgsame Archivierung ist das A und O jeder Buchführung.
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Montag, den 01.03.2021 .
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