Belgien ist ein Viervölkerstaat, in dem drei Sprachen gesprochen werden – deutsch, französisch und niederländisch. Aus diesem Grund gibt es in Belgien auch die drei verschiedene Name für die Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer, wie wir Sie heute kennen, wurde in Belgien erst 1971 eingeführt und betrug bereits 18%. Daneben gab es bis 1992 noch eine erhöhte Mehrwertsteuer von 25% auf Luxusgüter, sowie einen ermäßigten und einen Zwischensteuersatz. Die Einführung dieser Steuer begründete sich hauptsächlich auf der Haushaltskonsolidierung. Außerdem steht sie im zeitlichen Zusammenhang mit der europaweiten Harmonisierung der Umsatzsteuerregelung.
Geregelt wird die Mehrwertsteuer im Umsatzsteuergesetz bzw. im belgischen Mehrwertsteuergesetzbuch.
Als Grundsatz gilt, dass alle Dienstleistungen, Warenlieferungen und sonstige Leistungen nach dem regulären Umsatzsteuersatz abgerechnet werden, außer es wird im Umsatzsteuergesetz eine Ermäßigung festgelegt.
Für innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten die Vorschriften, die in allen EU-Ländern vereinbart wurden. Die Steuerfreiheit begründet sich in diesen Fällen dadurch, dass die Umsatzsteuer im jeweiligen Empfängerland versteuert wird. Der Empfänger “zahlt” also die Umsatzsteuer und macht gleichzeitig die “bezahlte” Steuer als Vorsteuer geltend. Da der Betrag sich ausgleicht, kann man von einer Steuerfreiheit sprechen. Als Nachweis dafür, dass der Empfänger ein steuerpflichtiger Unternehmer ist, benötigt der Absender die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers.
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine indirekte Steuer. Sie wird von allen Unternehmen in allen Stufen der Wertschöpfung erhoben. Für die Erhebung der Mehrwertsteuer gibt es keine Grenzwerte, daher sind alle steuerpflichtigen Unternehmen, egal wie groß der Umsatz ist, verpflichtet, die Umsatzsteuer zu erheben und anzumelden. Die Steuererklärungen sind ab einem Jahresumsatz von 1.000.000 Euro monatlich abzugeben. Darunter ist eine vierteljährliche Meldung möglich. Für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 750.000 Euro besteht die Möglichkeit, eine Pauschalregelung für Umsätze an private Personen zu nutzen.
Wie in allen EU-Ländern besteht auch in Belgien das Prinzip die erhobene Umsatzsteuer mit der bezahlten Vorsteuer zu verrechnen. Dadurch wirken sich Veränderungen im Mehrwertsteuersatz nicht auf den Wertschöpfungsprozess aus. Volkswirtschaftlich muss jedoch bei einer Erhöhung des Steuersatzes mit einem Rückgang der Kaufkraft gerechnet werden, da die Lieferungen und Leistungen für den Endverbraucher entsprechend teurer werden.
Spezielle Informationen können bei der belgischen Steuerverwaltung oder bei dem belgischen Finanzministerium erfragt werden.
Zeitraum | Normalsatz | Ermäßigter Satz | Erhöhter Satz | Zwischensatz |
---|---|---|---|---|
01.01.1971 – 31.12.1977 | 18,0% | 6% | 25% | 14,0% |
01.01.1978 – 30.11.1980 | 16,0% | 6% | 25% | – |
01.12.1980 – 30.06.1981 | 16,0% | 6% | 25% / 25+5 | – |
01.07.1981 – 31.08.1981 | 17,0% | 6% | 25% / 25+5 | – |
01.09.1981 – 28.02.1982 | 17,0% | 6% | 25% / 25+8 | – |
01.03.1982 – 31.12.1982 | 17,0% | 1% / 6% | 25% / 25+8 | – |
01.01.1983 – 31.03.1992 | 19,0% | 1% / 6% | 25% / 25+8 | 17,0% |
01.04.1992 – 31.12.1993 | 19,5% | 1% / 6% | – | 12,0% |
01.01.1994 – 31.12.1995 | 20,5% | 1% / 6% | – | 12,0% |
01.01.1996 – 31.12.1999 | 21,0% | 1% / 6% | – | 12,0% |
seit 01.01.2000 | 21,0% | 6% | – | 12,0% |
Abgabetermine der Umsatzsteuer in Belgien
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