Ab dem 1. Januar 2011 gilt in der Schweiz ein neues Recht zur Mehrwertsteuer. Den Händlern wurde eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt, in der sie die Auszeichnungen ihrer Preise entsprechend anpassen müssen. Wer noch Kataloge mit den alten Angaben zur Mehrwertsteuer vorrätig hat, wird verpflichtet, in geeigneter Form auf die Veränderungen bei der Mehrwertsteuer aufmerksam zu machen. Für die Überwachung der Einhaltung dieser neuen Regelungen ist die regionale Gewerbeaufsicht verantwortlich.
Was ändert sich konkret bei der Mehrwertsteuer in der Schweiz? Der Normale Satz der Mehrwertsteuer wird künftig statt der bisherigen 7,6 Prozent nunmehr acht Prozent betragen. Auch der reduzierte Satz der Mehrwertsteuer wird um 0,1 Prozentpunkt auf 2,5 Prozent angehoben. Wer Beherbergungsleistungen in der Schweiz in Anspruch nimmt, der sollte seine anfallenden Kosten inklusive eines Mehrwertsteuersatzes von 3,8 Prozent planen.