Mit dem Jahreswechsel hat es auch Änderungen bei der Umsatzsteuer gegeben, die beachtet werden müssen. Für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmen ist die Grenze für die verpflichtende Abgabe der Umsatzsteuererklärung von 7.500 Euro auf 30.000 Euro angehoben worden.
Auch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von 30.000 bis 100.000 Euro gibt es eine Änderung. Sie können ab 2011 nämlich die Umsatzsteuervoranmeldung auch jedes Vierteljahr abgeben. Mit dieser Bestimmung stärkt sich die Liquidität der Kleinunternehmen. Allerdings ist es Voraussetzung, dass die Steuererklärung beim Finanzamt alle elektronisch eingereicht werden. Geändert hat sich auch, dass sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, wissenschaftliche, künstlerische, kulturelle, sportliche und unterrichtende Leistungen stehen, ab dem 2011 nicht mehr am Tätigkeitsort, sondern am Empfängerort ausgeführt werden.
Neben dieser Änderung hat sich auch das umsatzsteuerliche „Reverse-Charge-System“ der Bauleistungen verändert. Dieses hat sich seit dem 1. Januar ausgeweitet, nämlich auf die Reinigung von Bauwerken. Diese Änderungen sollte man unbedingt beachten und sich im Zweifelsfall an seinen zuständigen Sachberater beim Finanzamt wenden.