Das Bürokratieentlastungsgesetz III soll steuerliche Erleichterungen mit sich bringen und davon sollen auch Unternehmen mit einer Anpassung der Kleinunternehmerregelung profitieren. Laut der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zu dem Gesetz wird die bisherige Umsatszteuergrenze von 17.500 auf 22.000 Euro angehoben.
Die Anhebung würde die Zahl der Firmen, die dann als Kleinunternehmer eingestuft würden erhöhen. Nach dem Referentenentwurf wären erstmals 68.400 Steuerpflichtige betroffen. Wenn ein Selbstständiger sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, muss er keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen und verzichtet zugleich auf den Vorsteuerabzug.
Vor allem für Unternehmer, die keine hohen Investitionen planen und weniger als 22.000 Euro Jahresumsatz erzielen, könnte die Regelung interessant und entlastend sein. Bei einer Verabschiedung des Bürokratieentlastungsesetzes III wird die Neuregelung noch am gleichen Tag der Bekanntmachunng aktiv. Vor einer Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sollten Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer Rat bei einem Steuerberater einholen.
Für Start-Ups könnte die geplante Anpassung der Kleinunternehmerregelung ebenfalls von Vorteil sein, weil in den ersten Jahren nach der Gründung dann keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss.