Nach einer Idee des IWF (Internationaler Währungsfonds) soll eine Vermögensabgabe eingeführt werden, um Staatspleiten und rapide steigende Staatsschulden ohne Auslandshilfen zu unterbinden. Die Bundesbank steht diesem Vorschlag nun positiv gegenüber und plant die Einführung einer solchen Sondersteuer auf Vermögen und zwar im Notfall.
Die Sonderabgabe soll allerdings nur einmalig erhoben werden um das Vertrauen der Märkte nicht zu verspielen. Eine Kapital- und Steuerflucht soll durch eine schnelle Erhebung dieser Sonderabgabe vermieden werden. Zur Zeit besteht jedoch kein Grund für eine Vermögensabgabe, weil sich die EU-Länder auf dem freien Kapitalmarkt refinanzieren können und sich deren Haushalte langsam stabilisiert haben. Die Höhe der Vermögensabgabe soll sich den Vorstellungen des IWF zufolge auf 10 Prozent belaufen. Laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnte die Sonderabgabe ab einem Vermögen von mehr als 250.000 Euro erhoben werden und einmalig 230 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen.
In Deutschland beläuft sich das Vermögen der Bürger auf über 5 Billionen Euro während die Staatsschulden bei 2 Billionen Euro liegen. Die Sonderabgabe auf Vermögen gilt als sehr umstritten, weil sie das Wirtschaftswachstum negativ beeinflussen könnte und einen starken Eingriff in die hart erarbeitete finanzielle Freiheit bedeuten würde.