Der Bundestag hat am Donnerstag das Jahressteuergesetz beschlossen und beinhaltet eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books, Sammelwerke und Zeitungen in digitaler Form. Die Neuregelung soll Bücher, Zeitungen und Zeitschriften steuerlich gleichstellen, unabhängig davon ob sie digital oder auf Papier gedruckt sind.
Vor der Anpassung mussten auf E-Books und digitale Presseprodukte der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gezahlt werden. Die Verlage forderten seit Jahren eine Gleichbehandlung beider Kategorien, doch eine Änderung konnte wegen EU-Vorschriften nicht durchgeführt werden. Im Dezember 2018 lockerte der EU-Ministerrat die Vorschriften, die es den Mitgliedsstaaten erlaubt eine Wahl zwischen dem normalen und ermäßigten Steuersatz zu treffen.
Die Betreiber eines Online-Kiosk profitieren ebenfalls von der Reform, weil der Zugang zu einer Vielzahl elektronischer Bücher, Zeitungen, Zeitschriften oder Auszüge daraus begünstigt wird. Die Anpassung schließt Apps, Webseiten und Datenbanken mit ein, die Pressepublikationen anbieten.
Von der Neuregelung ausgeschlossen hingegen sind Veröffentlichungen, die komplett oder zum Großteil aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen, was vor allem DVDs und CDs betrifft. Reine Werbeprodukte und Werke für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien gelten, sind ebenfalls von der Reform ausgeschlossen worden.