Während in Deutschland die Gastronomen, Apotheker und Buchverleger noch darum kämpfen, in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen, können ihre rumänischen Berufskollegen von diesem Vorteil schon profitieren. Sie haben nur den ermäßigten Satz der Mehrwertsteuer von neun Prozent zu zahlen. Mit Ausnahme des Zahnersatzes gilt dieser auch für alle Prothesen, die man sich von einem Sanitätshaus machen lassen kann. Sogar die Eintrittsgelder für Zoologische Gärten, Museen und Ausstellungen werden in Rumänien nur mit dem ermäßigten Satz der Mehrwertsteuer belegt.
Alle anderen Waren und Dienstleistungen werden mit dem normalen Satz der Mehrwertsteuer belegt, der in Rumänien genau wie in Deutschland 19 Prozent beträgt.
Bei der gewerblichen Erhebung der Mehrwertsteuer kennt man in Rumänien ebenfalls eine ähnliche Regelung, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland mit der Kleinunternehmerregelung praktiziert wird. Allerdings hat man den Grenzwert mit umgerechnet etwa 54.000 Euro deutlich höher angesetzt und bietet damit mehr Unternehmern die Chance, von der mehrwertsteuerfreien Rechnung profitieren zu können.