Schaut man sich die Mehrwertsteuer in Japan an, dann fällt zuerst auf, dass sie bereits seit 1997 unverändert geblieben ist. Dabei liegt sie im weltweiten Vergleich mit gerade einmal fünf Prozent sehr niedrig. Ähnlich wie in Deutschland wird sie vom Endverbraucher getragen.
Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer werden in Japan aufgeteilt, wobei vier Prozent in die Kassen des Staates fließen und ein Prozent die Kommunen bekommen. Abgeführt werden muss die Mehrwertsteuer an die National Tax Agency, kurz NTA genannt. Unter die Mehrwertsteuer fallen sämtliche gewerblichen Verkäufe und die Einnahmen aus Dienstleistungen.
Dass man sich auf Dauer eine derart niedrige Mehrwertsteuer leisten kann, hängt auch damit zusammen, dass man eine sehr hohe Körperschaftssteuer erhebt, die zwischen zwanzig und dreißig Prozent liegt. Darüber hinaus müssen die Unternehmen eine so genannte Einwohnersteuer zahlen, die fünf bis sechs Prozent der jeweils abzuführenden Körperschaftssteuer beträgt. Darüber hinaus zahlen die Menschen in Japan eine Einkommenssteuer, bei der der Einstiegssteuersatz bei geringen fünf Prozent und der höchstmögliche Satz bei vierzig Prozent liegt.