Die von Insidern angebotenen und von der Bundesregierung aufgekauften CDs mit den Steuersündern haben einige Wellen geschlagen. In einigen Fällen mussten sich sogar die Gerichte damit beschäftigen, wie aktuell in Liechtenstein geschehen. Das oberste Gericht des Fürstentums verweigerte jetzt einem Steuersünder eine Entschädigung durch die Bank, die ihn erst sehr spät in Kenntnis gesetzt hatte, dass seine Daten mit auf einer der genannten CDs waren. Dadurch verpasste er die Frist für die mögliche Selbstanzeige und wurde jetzt vom Bochumer Landgericht zu einer hohen Strafe und der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern verurteilt. Der oberste Gerichtshof von Liechtenstein begründete den verweigerten Schadensersatz seitens der Bank damit, das jeder Kunde selbst dafür verantwortlich ist, sich über die in seinem Herkunftsland geltenden steuerlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Inwiefern künftige Urteile das auch bei der Abgeltungssteuer und den dazu getroffenen innereuropäischen Regelungen so sehen, bleibt abzuwarten.