Gerade über die Weihnachtsfeiertage zieht es viele Menschen ins Ausland. Sie wollen in den Alpen Ski laufen oder sich in südlichen Gefilden etwas Wärme gönnen. Und so mancher Urlauber sieht dann etwas, was er sich schon lange gönnen wollte. Egal ob Snowboard oder Tauchausrüstung, die darauf entrichtete Mehrwertsteuer kann man sich bei der Ausreise wieder zurück holen. Der Antrag auf die Erstattung der Mehrwertsteuer kann in den meisten Häfen oder Flughäfen in speziellen Steuerbüros gestellt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn man sich vom Händler eine Bescheinigung hat geben lassen. Darauf muss genau deklariert werden, was man zu welchem Preis und mit welchem Anteil an Mehrwertsteuer gekauft hat. Auch die genaue Anschrift des Händlers und dessen Steuernummer müssen darauf vermerkt sein. Mit welchen Ländern es solche Abkommen zur Erstattung der Mehrwertsteuer gibt, kann man auf der offiziellen Homepage des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland in Erfahrung bringen.