Wer in Ägypten als Privatmann etwas kauft, der kann sich die darauf entfallende Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen. Die dafür notwendigen Bescheinigungen unterliegen mittlerweile einer Gebührenpflicht. Die deutsche Botschaft muss dafür eine Gebühr von zwanzig Euro erheben. Das gilt nicht pro vorgelegter Quittung, sondern jeweils für die für eine Person ausgestellte Bescheinigung zur Erstattung der Mehrwertsteuer. Alternativ kann man den Erstattungsantrag auch bei speziellen Zollbüros an den Flughäfen stellen, sollte dafür aber etwas Zeit einplanen, da die Daten sehr genau geprüft werden.
Wissen sollte man, dass man die gekauften Gegenstände innerhalb einer dreimonatigen Frist ausführen muss, wenn man von der Erstattung Gebrauch machen möchte. Dazu müssen die vorgelegten Belege einen Mindestinhalt haben. Ähnlich wie in anderen Ländern auch muss darauf der jeweilige Verkäufer komplett identifiziert werden können. Hinzu kommt in Ägypten, dass der Beleg auch die komplette Anschrift des jeweiligen Käufers enthalten muss, so wie sie auch im Personal- oder Reisedokument angegeben ist.
Sonderregelungen gelten bei Dingen, die zur Ausstattung von Fahrzeugen aller Art gehören. Dafür ist keine Rückerstattung der gezahlten Mehrwertsteuer möglich.