Als Unternehmer hat man die Chance, die für die eigene Ausbildung aufgewendeten Kosten von der Steuer absetzen zu können. Werden sie gleich in die Geschäftskosten mit eingerechnet, kann man auch die Vorsteuer geltend machen. Ein typisches Beispiel dafür sind die zahlreichen Workshops, die beispielsweise zum Steuerrecht oder zum Marketing durchgeführt werden. Allerdings muss man dabei nachweisen können dass die dabei erworbenen Kenntnisse eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit sind. Das ist durchaus auch bei einem Studium an einer der zahlreichen deutschen Fernuniversitäten möglich. Die Kosten für einen Führerschein steuerlich durchzusetzen, wird schon deutlich schwieriger. Beim PKW-Führerschein wird immer auch ein privates Interesse mit unterstellt, während es beim LKW-Führschein üblicherweise keine Probleme bei der steuerlichen Anerkennung gibt.
Eine Absatzmöglichkeit für den Motorradführerschein besteht in der Praxis nicht, es sei denn, man kann nach dem Erwerb nachweisbar beispielsweise bei der Polizei tätig werden.