Als kleiner Unternehmer (nicht zu verwechseln mit dem Kleinunternehmer im Sinne des Steuerrechts) muss man nicht tief in die Tasche greifen und sich ein teures Programm für die steuerliche Abrechnung kaufen. In der einfachsten vom Fiskus akzeptierten Form reichen eine Auflistung der Nettoeinnahmen nebst der darauf entfallenden Mehrwertsteuer sowie eine gleich geartete Auflistung der steuerlich relevanten Ausgaben aus. Diese kann man in Form eines Journals mit der Hand schreiben oder sich für jeden Abrechnungszeitraum eine Excel-Tabelle anlegen. Dazu muss man nicht einmal die Formeln kennen, mit denen man hier arbeiten kann, sondern die Summen-Funktion reicht völlig aus. Am Ende des Jahres kann man die einzelnen Abrechnungen zur Mehrwertsteuer in eine einzige Tabelle kopieren und dort eine Aufrechnung vornehmen. Wird hier sorgfältig gearbeitet, hält eine solche steuerliche Buchführung auch einer Steuerprüfung stand.