Südafrika gehört zu den Ländern, in denen man keinen normalen und ermäßigten, sondern nur einen einzigen Satz bei der Mehrwertsteuer kennt. Er beträgt im Moment vierzehn Prozent und wird auf alle Waren und Dienstleistungen angewendet. Auch als Tourist muss man diesen Anteil im Geschäft bezahlen, bekommt ihn aber unter bestimmten Voraussetzungen bei der Abreise auf Antrag erstattet.
Hier sollte man allerdings schon beim Kauf darauf achten, dass man sich Quittungen geben lässt, die dafür geeignet sind. Darauf muss man die Verkäufer und Kassierer extra aufmerksam machen. Diese besonderen Quittungen enthalten neben den kompletten Daten des Verkäufers auch die genaue Bezeichnung der gekauften Ware. Beachten sollte man, dass man diese Waren am Flughafen auch zeigen muss, denn nur wenn sie tatsächlich ausgeführt werden, bekommt man die Erstattung der Mehrwertsteuer, wenn der Wert der einzelnen Waren jeweils über 50 Rand und der Gesamtwert aller zu berücksichtigenden Waren über 250 Rand liegt. Für die Prozedur der Rückerstattung im Flughafenbüro sollte man bis zu einer Stunde an Zeit einplanen.