Bei einer Volksabstimmung am 26.09.2009 haben sich die Mehrheit der Schweizer für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. In der Schweiz gilt ein Regelsatz von 7,6% der nun um 0,4 Prozentpunkte auf 8,0% angehoben wird.
Mit der Anhebung der Mehrwertsteuer soll das jährliche Defizit in der Invalidenversicherung von 1,4 Milliarden Franken ausgeglichen werden.
Aus Rücksicht auf die lahmende Konjunktur soll die auf 7 Jahre befristete Steuererhöhung erst ab dem Jahr 2011 in Kraft treten. Alle großen Parteien mit Ausnahme der SVP, sowie die Mehrheit der Wirtschaft sprachen sich für diese Maßnahme aus. Dabei fiel die Zustimmung denkbar knapp aus, 12 der 23 Schweizer Kantone sprachen sich für eine Anhebung des Steuersatzes aus, das entspricht einer Mehrheit von 52%.
Wie bei vielen auf Zeit angelegten Regelungen besteht auch hier sicher die Gefahr, dass die Erhöhung des Steuersatzes dann nicht mehr zurückgenommen wird. In Deutschland wurde nach der Wiedervereinigung der Solidaritätszuschlag eingeführt und trotz seines ursprünglich nur vorübergehenden Charakters, ist er uns auch 20 Jahre nach dem Mauerfall immer noch erhalten geblieben.