Nach Angaben des BdSt würden es die deutschen Finanzämter nicht schaffen, die Formulare für die elektronische Körperschafts-Steuererklärung rechtzeitig bereitzustellen. Die erforderliche Software soll am 25. Juli 2017 verfügbar sein und ist zu spät, weil die Steuererklärung für die Körperschaftssteuer bereits am 31. Mai 2017 hätte abgegeben werden müssen.
Umfangreiche Jahresanpassungen und spät abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren seien der Finanzverwaltung zufolge Schuld an der beschriebenen Situation. Vor zwei Jahren kam es zu einem vergleichbaren Problem in der EDV und wurde in dieser Zeit nicht behoben.
Unternehmen und Selbstständige zu einer pünktlichen Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet, doch die EDV-Panne der Finanzverwaltung führt zu einer verspäteten Übermittlung der Steuerdaten. Welche Folgen dies für die Firmen hat, darüber gaben die Finanzbehörden noch keine Auskunft. Seit dem Jahr 2005 müssen alle Steuerzahler ihre Steuererklärungen elektronisch per Elster an das zuständige Finanzamt übermitteln. Bei der Übermittlung werden die Daten mit einem Softwarezertifikat, Elster-Stick oder einer Signaturkarte verschlüsselt gesendet. Die drei Verfahren stehen Steuerzahlern zur Authentifizierung gegenüber dem Finanzamt zur Verfügung.