Die Bundesregierung plant in der Zeit von Januar 2021 bis Ende 2024 erhebliche Steuerentlastunge, deren Umfang sich auf rund 43 Milliarden Euro belaufen wird und wovon jeder Steuerzahler profitieren soll. Im Jahr 2021 soll die Entlastung bei sieben Milliarden Euro liegen, wie das Handelsblatt basierend auf einem Gesetzentwurf berichtete.
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt nächstes Jahr von 9.408 auf 9.696 Euro und bringt einem Beschäftigten mit einem solchen Einkommen etwa 83 Euro Ersparnis. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird erst ab 57.919 Euro fällig und entlastet Gutverdiener um 867 Euro jährlich. Einen Steuersatz mit 45 Prozent wird 2021 erst ab 274.613 Euro Jahreseinkommen berechnet.
Die kalte Progression soll durch Anhebung der Einkommensgrenze für bestimmte Steuersätze auf die Höhe der aktuellen Inflation abgemildert werden. Auf diese Weise soll es vermieden werden, das Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung nicht mehr Steuern zahlen müssen.
Vor dem Hintergrund der geplanten Steuerentlastungen werden Millionen Steuerzahler ein höheres Nettoeinkommen ausbezahlt bekommen, doch zugleich sollen die Beitragsbemessungsgrenzen steigen und damit die Sozialabgaben. Besonders Gutverdiener würden dann höhere Sozialabgaben zahlen.
Am 29. Juli 2020 soll das Steuerentlastungsgesetz beschlossen werden und im Januar 2021 in Kraft treten.