Bevor eine Rechnung bezahlt wird, sollte man lieber genauer hinsehen. Hier könnte nämlich plötzlich der Mehrwertsteuersatz von 8 % enthalten sein. Diese Rechnung muss man so nicht anerkennen. Hat man in 2010 ein Auto geleast, ein Abonnement abgeschlossen oder ist eine andere langfristige Vertragsleitung eingegangen, dann bezahlt man noch immer den Mehrwertsteuersatz von 7,6 Prozent. Allerdings können seit Januar 2011 auch 8 Prozent auf der Rechnung stehen. Der Grund liegt darin, dass das Stimmvolk eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen hat, damit die Finanzlöcher der Invalidenversicherung gestopft werden können. Viele Leasingunternehmen haben seither ihren Kunden eine neue Leasingrate mitgeteilt und verrechnen diese auch. Allerdings ist das nicht immer ganz rechtens. Die Geschäftsbedingungen einer Gesellschaft sind hier maßgeblich. So hat ein Unternehmen beispielsweise in seinen Leasingbedingungen festgelegt, dass eine Erhöhung des Satzes für die Mehrwertsteuer automatisch übernommen wird. Sicherlich entsteht einer Gesellschaft kein direkter Vorteil, denn schließlich muss diese auch den erhöhten Satz tragen. Hat eine Vertragsbedingung keinen Vorbehalt für eine Mehrwertsteuererhöhung, dann muss der Kunde eine Erhöhung auch nicht annehmen. Sie müssen ihrer Leasinggesellschaft mitteilen, dass kein Einverständnis für die Erhöhung erteilt wird, weil eine vertragliche Grundlage fehlt. Eigentlich sind die Regelungen für die Verträge klar: Wurde ein Vertrag in 2010 abgeschlossen, gilt der tiefere Steuersatz. Werden Verträge 2011 abgeschlossen, gilt der höhere Mehrwertsteuersatz.