Derzeit werden Geschäfte innerhalb der EU durch einen hohen Verwaltungsaufwand eher erschwert als erleichtert. Wer als Deutscher mit einem anderen EU Land Geschäfte macht, muss in der Regel in dem Land seine Umsatzsteuer abführen, in dem die Leistung erbracht wurde. Diese Umsatzsteuer kann er sich dann, nur nach einem hohen bürokratischen Aufwand wieder zurück holen, das wurde nun erleichtert. Ab 2010 wird das Verfahren nun erheblich vereinfacht. Der Unternehmer kann die ausländische Vorsteuer nun innerhalb von 9 Monaten bei den heimischen Finanzbehörden, in seiner Muttersprache geltend machen. Dies kann im Gegensatz zur bisherigen Regelung auf elektronischem Weg erfolgen.