Die deutsche Bundesregierung plant im Rahmen der Vereinfachung des Steuerrechts auch eine Reform im Bereich der Abrechnung von Reisekosten. Bei den Vorbereitungen dieser Reform ist auch die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen wieder mit in den Blickpunkt geraten. Das ging aus einem Schreiben hervor, das Markus Tressel auf eine Anfrage an die Kommission bekommen hat, die Anfang 2011 für die rechtlichen und sachlichen Vorbereitungen der Steuerreform gebildet worden war. Sie haben vom Bundesfinanzminister eine klare Vorgabe bekommen: Das Steuerrecht soll einfacher werden und bei den Unternehmern und den privaten Steuerpflichtigen dafür sorgen, dass sich der zeitliche Aufwand für die steuerlichen Erfassungen und Meldungen reduziert. Und dazu trägt die getrennte Abrechnung von Beherbergungs- und Bewirtungsleistungen bei den Geschäftreisen nicht gerade bei. Zusätzlicher Druck auf die Kommission gibt es vom Bundesfinanzhof, der in jüngeren Urteilen auch eine vereinfachte Abrechnung von Reisekosten als durchaus zulässig angesehen hatte.