Finanzämter sind eigentlich immer gefürchtet, denn wer hier einen Termin hat, der ahnt meistens nichts Gutes. Aber es gibt auch Hilfe von Finanzämtern, wenn es um den Kauf einer Solarstromanlage geht. Wer nun hört, dass die 19 Prozent Mehrwertsteuer komplett erstattet werden, der wird es für einen Scherz halten, aber es ist tatsächlich wahr. Wahr werden kann dies, wenn man auf seinem Dach eine Fotovoltaikanlage hat und mit der Sonne den Strom erzeugt und dieser anteilig verkauft wird. Die Umsatzsteuer kann schon sehr hoch ausfallen, wenn m an sich eine typische Fotovoltaikanlage kauft. Bei einem Preis von 30000 Euro fallen hier 4800 Mehrwertsteuer an. Zahlt das Finanzamt den Betrag zurück, wird die Anlage schon um ein nettes Sümmchen geringer. Wer selber auch eine Fotovoltaikanlage besitzt, der sollte sich dringend mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und sich genau informieren, wie es mit dem Stromverkauf aussieht, damit die 19 Prozent Umsatzsteuer erstattet werden. Sicherlich werden die Finanzämter hier gerne Auskunft geben.