Das Finanzamt unterstützt Unternehmen mit Anpassungen und Stundungen bei der Steuer, um die aktuelle Krise besser überstehen zu können. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden massiv sein und Firmen ein erhebliches Umsatzminus erleiden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) lassen sich Vorauszahlungen senken und Steuern in Ratenzahlungen begleichen.
Jedes Unternehmen mit unmittelbaren und nicht unerheblichen Folgen wegen des grassierenden Virus können die Hilfen des Finanzamts bis zum 31. Dezember 2020 beantragen. Alle bis zu dem genannten Tag fälligen oder fällig werdenden Steuern lassen sich stunden. Die Vorauszahlungen für Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer können sind anpassbar.
Von Vollstreckungsmaßnahmen für jeglichen rückständigen oder bis Jahresende 2020 fälligen Steuern verzichtet das Finanzamt und es werden keine Säumniszuschläge berechnet. Die Stundungsanträge werden nachträglich geprüft, doch für diese Nachprüfung gelten keine strengen Anforderungen, wie das BMF erklärte. Beim örtlichen Finanzamt kann der Antrag auf Stundung heruntergeladen und mit Unterschrift gesendet werden.
Auf die Berechnung von Stundungszinsen wird im Normalfall verzichtet. Selbst wenn im Einzelfall die finanziellen negativen Auswirkungen noch nicht klar sind, soll dies kein Grund für eine Ablehnung seitens Finanzamts sein. Nach Einschätzung von Experten könnte die Coronakrise noch bis in das Jahr 2021 dauern. Der Staat versucht die Folgen mit Hilfsprogrammen in dreistelliger Milliardenhöhe abzufedern und es wird sich zeigen, ob die Maßnahmen ausreichend sind.