Häuslebauer und andere Kunden die ab dem Jahr 2000 einen neuen Trinkwasser Anschluss in Deutschland bekommen haben, können mit einer Rückzahlung rechnen. Denn wie der europäische Gerichtshof nun endgültig entschieden hat, unterliegen die sogenannten Nebenleistungen der Wasserversorger nicht dem gesetzlichen Steuersatz von 16 % bzw. 19 %, sondern dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Die Finanzämter haben bereits grünes Licht für eine Auszahlung der zu viel gezahlten Steuern gegeben. Zwar handelt es sich hier nur um relativ kleine Beträge, aber damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit zugunsten der Kunden entschieden worden.